Beschreibung
Die Insolvenztabelle ist das Instrument, mit dem ein wesentliches Ziel des Insolvenzverfahrens erfüllt wird: Die Gläubiger eines Schuldners sollen gemeinschaftlich befriedigt werden, indem der Erlös aus der Verwertung des Vermögens des Schuldners an diese verteilt wird (§ 1 InsO).
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger umfassen gerade einmal 13 Paragraphen zur Anmeldung und Prüfung der Forderungen (§§ 174 bis 186 InsO) sowie weitere 10 Vorschriften zur Verteilung (§§ 187 bis 206 InsO). Darüber hinaus finden sich weitere Vorschriften zur Einteilung der Gläubiger und somit auch zur Bestimmung der Insolvenzgläubiger in den §§ 38 bis 46 InsO. Diese Regelungen sind jedoch alles andere als abschließend bzw. erschöpfend.
Das Wissen über wesentliche Verfahrensfragen, wie z. B. die Prüfung der von der Restschuldbefreiung ausgenommenen Deliktforderungen, beruht ausschließlich auf gerichtlichen Entscheidungen, insbesondere des Bundesgerichtshofs. Regelungen hierzu in der Insolvenzordnung gibt es nicht, insbesondere wurden diese auch nicht im Rahmen der letzten Gesetzesänderungen aufgenommen. So hilft beim Thema Insolvenztabelle häufig der Blick in das Gesetz nicht weiter.
Selbst bei grundsätzlichen Verfahrensfragen ist die Kenntnis von gerichtlichen Entscheidungen erforderlich, die zum Teil 20 Jahre zurück liegen. Wesentliche Entscheidungen zur Insolvenztabelle betreffen alle Bereiche, insbesondere die Forderungsanmeldung, das Verfahren zur Forderungsprüfung, die Führung der Insolvenztabelle bei Gericht und die Wirkung der Forderungsfeststellung über die Tabelle und das Verteilungsverzeichnis hinaus. Sie sind daher für alle Beteiligten – Gläubiger, Schuldner, Gericht und Insolvenzverwaltung – von erheblicher Bedeutung.
Aber auch zu inhaltlichen Aspekten der Forderungsprüfung wie die Abgrenzung von Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen, die Verjährung von Ansprüchen oder der Nachrang von Forderungen findet man wertvolle Informationen in ganz anderen Bereichen: Wenn es um nachrangige Gesellschafterdarlehen geht, hilft u. U. die Rechtsprechung zur Anfechtung weiter, bei der Abgrenzung von Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten kann ein Blick in die Abgrenzung von Alt- und Neumasseverbindlichkeiten in masseunzulänglichen Verfahren hilfreich sein. Die Komplexität der rechtlichen Fragen zur Forderungsprüfung in der Insolvenztabelle und deren Wirkung über das Verfahren hinaus, steigt aufgrund immer weitergehender Entscheidungen stetig.
Wer heute neu in das Thema Insolvenztabelle einsteigt und die Entwicklung seit Inkrafttreten der InsO zum 01.01.1999 nicht mitverfolgt hat, kann sich daher nur schwer den notwendigen Über- und Durchblick verschaffen. Kommentierungen zu den entsprechenden Vorschriften sind häufig eher „lieblos“ und sonstige Literatur zu dem Thema findet sich kaum. Das soll dieses Buch nun ändern.
Sie sollen ein umfassendes, nahezu lückenloses Grundwissen über alle Themen rund um die Insolvenztabelle vermittelt bekommen. Und falls Sie nicht alles, was Sie gelesen haben, direkt „gespeichert haben“, soll das Buch zum Nachlesen einzelner Themen geeignet sein.
Neben den gesetzlichen Grundlagen und zahlreichen Entscheidungen liefert Ihnen dieses Buch praktische Tipps zur Forderungsanmeldung und zur Bearbeitung der Insolvenztabelle.
Als Mitherausgeberin der Zeitschrift „InsbürO“ hat Monika Deppe in deren erstem Erscheinungsjahr 2004 – damals noch als Rechtspflegerin beim Insolvenzgericht – allein drei Beiträge zur Forderungsprüfung, zum Feststellungsverfahren und zur Verteilung verfasst (InsbürO 2004, Seiten 147, 184 und 251). In den Folgejahren haben Claudia Radschuwait und sie zahlreiche weitere Beiträge zu dem Thema verfasst. Im Rahmen ihrer weiteren Tätigkeit bei der Justiz war Monika Deppe mehrere Jahre an der Weiterentwicklung einer Gerichtssoftware für den Insolvenzbereich, insbesondere auch der Insolvenztabelle beteiligt. Seit 2009 ist sie als Referentin in Seminaren zum Thema Insolvenztabelle u. a. für Insolvenzsachbearbeiter tätig. Nachdem Sie Ende 2011 die Justiz verlassen hat, ist sie hauptberuflich als Insolvenzsachbearbeiterin mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Verfahrensabschluss beschäftigt.
Claudia Radschuwait ist seit 1997 als Insolvenzsachbearbeiterin tätig. Seit 2011 ist sie Referentin für verschiedene Veranstalter, insbesondere zu den Themenbereichen Tabellenführung und Büroorganisation. Als Qualitätsmanagement- und Datenschutzbeauftragte bringt sie auch diese Blickwinkel in die Sachbearbeitung im Verwalterbüro ein. Lösungen zur praktischen Umsetzung in der täglichen Arbeit sind ihr besonders wichtig.
Im Rahmen der Referententätigkeiten haben sich die Autorinnen fortlaufend mit allen Themen rund um die Insolvenztabelle beschäftigt und wissen aus dem Austausch mit Teilnehmern und anderen Referenten, welche Aufgaben sich im Rahmen der Bearbeitung der Insolvenztabelle den Sachbearbeitern und Verwaltern stellen und gelöst werden müssen.